Aktuelle Job Angebote

Wir suchen im Angestelltenverhältnis aktuell für Kevelaer

Steuerfachangestellte(r) – Sachbearbeiter(in) in Lohnsteuerangelegenheiten nach § 4 Nr. 11 StBerG

Wir suchen Steuerfachangestellte(r) – Sachbearbeiter(in), der/die im Rahmen der Befugnis nach §4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für unseren Lohnsteuerhilfeverein tätig werden will.

Die Arbeit als Sachbearbeiter(in) kann für Dich ein zweites Standbein sein und mit der Zeit sogar Deine hauptberufliche Tätigkeit werden. Auch kannst Du so ganz einfach aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Herausforderung beginnen.

Du startest bei uns als geringfügig Beschäftigter / MiniJober. Mit entsprechender Beratungslage wird daraus schnell eine Vollzeitstelle bis hin zur Möglichkeit mit uns in die Selbstständigkeit zu gehen.

Nutze nun deine Chance, wir freuen uns schon auf Dich!.

Bewerbungen per E-Mail an uns bitte mit OpenPGP verschlüsselt versenden.

Schritfliche Bewerbungen bitte an 1000 Hände e.V. – Lohnsteuerhilfeverein, Niederstr. 95, 47829 Krefeld Uerdingen.

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Wir suchen DEUTSCHLANDWEIT auf selbständiger Basis:

Beratungsstellenleiter(in) in Lohnsteuerangelegenheiten nach § 4 Nr. 11 StBerG

Wir suchen Beratungsstellenleiter(inen) auf selbständiger Basis, die im Rahmen der Befugnis nach §4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für unseren Lohnsteuerhilfeverein tätig werden wollen.

Aktuell gerne für die Städte Mönchengladbach, Düsseldorf, Duisburg, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Mülheim, Oberhausen, Essen, Bochum, Dortmund, Kevelaer, Kleve … und generell deutschlandweit.

Als Selbstständiger bewältigst Du die Arbeit von Deinem HomeOffice oder eigenem Büro aus. Dies gilt dann als eigene Beratungsstelle für 1000 Hände e.V. Als Beratungsstellenleiter(in) darfst Du bis zu zwei Beratungsstellen betreuen.

Deine Beratungsstelle(n) dürfen im gesamten Einzugsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beheimatet sein. Du kannst also z.B. eine Beratungsstelle für 1000 Hände e.V. in München oder auch in Berlin oder sogar im kleinsten Ort mitten in Deutschland betreuen.

Die Arbeit als Beratungsstellenleitung kann für Dich ein zweites Standbein sein und mit der Zeit sogar Deine hauptberufliche Tätigkeit werden. Auch kannst Du so ganz einfach aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Herausforderung beginnen.

Die Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind durch das Steuerberatungsgesetz vorgegeben und in § 23 Nr. 3 Punkte 1 bis 3 StBerG festgehalten. Du solltest eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter(te), Steuersachbearbeiter(in), Steuerfachwirt, zugelassener Steuerberater, ausgebildeter Kaufmann, Betriebswirt, vereidigter Buchprüfer, Bilanzbuchhalter, Diplom-Finanzwirt oder auch Rechtsanwalt haben.

Weiterhin ist durch die Oberfinanzdirektion der Nachweis von 3 praxisbezogenen Jahre in diesem Bereich vorgeschrieben (der Erstellung und Bearbeitung von Lohnsteueranträgen), und eine „Bescheinigung in Steuerangelegenheiten“ vom örtlichen Finanzamt sowie ein Führungszeugnis der „Belegart 0“ zwingend erforderlich. Deine Ausbildung zählt nicht zu den praxisbezogenen Jahren dazu.

Die finanziellen Möglichkeiten durch die Tätigkeit als Beratungsstellenleitung für 1000 Hände e.V. erörtern wir dann gerne bei einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Nutze nun deine Chance, wir freuen uns schon auf Dich!

Bewerbungen per E-Mail an uns bitte mit OpenPGP verschlüsselt versenden.

Schritfliche Bewerbungen bitte an diese Adresse: 1000 Hände e.V. – Lohnsteuerhilfeverein -, Niederstr. 95, 47829 Krefeld Uerdingen.

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Dein 1000 Hände e.V. Team

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