Für die Bearbeitung in Steuerangelegenheiten nach Befugnis laut § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz für die Mitglieder des Lohnsteuerhilfeverein 1000 Hände e.V. gilt die folgende Beitragsordnung:

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Hier kannst Du dir die aktuelle Beitragsordnung vom 28.04.2014 als PDF Dokument auf deinen Computer herunterladen -> 2014 Beitragsordnung 1000 Hände e.V.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 9,- € inkl. aktuell gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer (USt.).

Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.

Dies sind unter anderem:

  1. Bruttoarbeitslohn/-löhne,
  2. sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
  3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
  4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
  5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Beitrags-stufe

Jahres-einkommen

Brutto

bis zu

Mitgliedsbeitrag

USt.

19%

Netto

Brutto

1

8.000

25,21

30,00

4,79

2

15.000

42,02

50,00

7,98

3

25.000

63,03

75,00

11,97

4

37.500

79,83

95,00

15,17

5

50.000

96,64

115,00

18,36

6

62.500

113,45

135,00

21,55

7

75.000

130,25

155,00

24,75

8

97.500

155,46

185,00

29,54

9

122.500

180,67

215,00

34,33

10

147.500

205,88

245,00

39,12

11

172.500

231,09

275,00

43,91

12

>172.500

247,90

295,00

47,10

Der Beitrag für Fördermitglieder entspricht der ersten Stufe der Beitragsordnung und kann auf verlangen des Fördermitgliedes auch mit einer Höheren Stufe angesetzt werden.

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Dein 1000 Hände e.V. Team

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