Wir sind immer mit vollem Einsatz für unsere Mitglieder da!

Wir freuen uns, wenn Du neues Mitglied werden willst, um durch uns in Steuerangelegenheiten beraten zu werden.

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Das Leistungsspektrum unserer Mitglieder-Beratung umfasst die folgenden Bereiche:

Beratung in Lohnsteuerangelegenheiten laut Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG), nur für Vereinsmitglieder, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Renten und Pensionen erhalten.

Dann aber auch bei Einnahmen von Kapitalvermögen, Spekulationsgeschäften, Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen nicht über den vorgeschriebenen Freibeträgen von 13.000 Euro bei Einzelveranlagung oder 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung liegen. Darüber hinaus dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein keine Beratung durchführen.

Außerdem dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten und Riester-Renten beraten.

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Zu den folgenden Einkommensarten dürfen wir als Lohnsteuerhilfevereinen nicht beratend tätig werden:

  • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkommen aus Gewerbebetrieb
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  • sowie umsatzsteuerpflichtige Einkünfte

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Dein 1000 Hände e.V. Team

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